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Elektronische Identität E-ID

Im Vorhaben E-ID laufen die Arbeiten rund um den Aufbau eines staatlich anerkannten, elektronischen Identifikationsnachweises (E-ID) und der dazugehörigen Gesetzgebung. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz (BJ), dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) an der Umsetzung beteiligt.

Video-Titelszene - "Helvetia digital - Die staatliche elektronische Identität"

Moderne Brücke als Symbol für die Vertrauensinfrastruktur, die den Staat, die Menschen und die Industrien und Unternehmen verbindet.

22. November 2023

Vertrauensinfrastruktur auch für andere elektronische Nachweise

Die politischen Vorgaben an die E-ID sind klar: die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer sind so gut wie möglich zu schützen. Dazu ist der Betrieb einer aufwändigen Vertrauensinfrastruktur erforderlich. Der Bundesrat hat entschieden, dass diese Vertrauensinfrastruktur nicht nur für die E-ID, sondern auch für andere elektronische Nachweise offen stehen soll. Die Vertrauensinfrastruktur wird deshalb auch kantonalen Behörden und Privaten zur Verfügung gestellt. So plant beispielsweise das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gemeinsam mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) den elektronischen Führerausweis auf Basis der Vertrauensinfrastruktur anzubieten. Gleichermassen wird es möglich sein, Wohnsitzbestätigungen, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise usw. als elektronische Nachweise zu erhalten.