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Elektronische Identität e-ID

Mit der elektronischen Identität (e-ID) können Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz ihre Identität online nachweisen. Voraussichtlich ab 2026 wird der Bund die e-ID in die Wallet-App swiyu ausstellen. Die Vertrauensinfrastruktur ermöglicht es auch anderen Behörden und Privaten, elektronische Nachweise auszustellen.

Moderne Brücke als Symbol für die Vertrauensinfrastruktur, die den Staat, die Menschen und die Industrien und Unternehmen verbindet.

22. November 2023

Vertrauensinfrastruktur auch für andere elektronische Nachweise

Die politischen Vorgaben an die e-ID sind klar: die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer sind so gut wie möglich zu schützen. Dazu ist der Betrieb einer aufwändigen Vertrauensinfrastruktur erforderlich. Der Bundesrat hat entschieden, dass diese Vertrauensinfrastruktur nicht nur für die e-ID, sondern auch für andere elektronische Nachweise offen stehen soll. Die Vertrauensinfrastruktur wird deshalb auch kantonalen Behörden und Privaten zur Verfügung gestellt. So plant beispielsweise das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gemeinsam mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) den elektronischen Führerausweis auf Basis der Vertrauensinfrastruktur anzubieten. Gleichermassen wird es möglich sein, Wohnsitzbestätigungen, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise usw. als elektronische Nachweise zu erhalten.